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Die Themen von Stern auf einen Blick

Dieser Text gibt eine qualitative Übersicht zu den Themen und Überlegungen, die in der siebten Open-Space-Veranstaltung im Rahmen des Südtirol-Konvents im Kulturhaus in Stern erarbeitet worden sind. Er geht auf unterschiedliche Fragestellungen und Argumente ein, versucht kontroverse Positionen auszuleuchten, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Als Grundlage dienen die von den Teilnehmenden verfassten Protokolle zu den einzelnen Workshops. Diese sind im Menüpunkt "Dokumente" der Webseite veröffentlicht. Es standen insgesamt 7 Themen zur Diskussion und entsprechend viele Protokolle wurden dem Sekretariat des Autonomiekonvents übermittelt. Die Vorschläge aus diesen Protokollen wurden zu den folgenden 4 alphabetisch gereihten thematischen Clustern zusammengefasst.

Bildungswesen und Kultur

Lehrkräfte ladinischer Muttersprache, welche an einer deutsch- oder italienischsprachigen Oberschule das Abitur abgelegt haben, sollen auch an einer deutschen oder italienischen Schule unterrichten können. AbsolventInnen des ladinischsprachigen Masterstudiengangs in Bildungswissenschaften für den Primarbereich der Freien Universität Bozen sollen an allen Südtiroler Grundschulen unterrichten können. Überall dort (auch außerhalb der ladinischen Täler) wo es gewachsene ladinischsprachige Ortsnamen gibt, sollen auch diese angeführt werden. Das ladinische Kulturinstitut soll im Autonomiestatut als Referenzinstitut für kulturelle Belange Ladiniens verankert werden. Ebenso soll es eine Garantie für die Finanzierung ladinischer Kulturvereine geben. Ladinischsprachige Personen sollen in allen größeren Kulturinstitutionen vertreten sein (z.B. Freie Universität Bozen, Konservatorium etc.). Auch außerhalb der ladinischen Täler soll man Ladinisch lernen können und es solle dreisprachige Schulen geben.

 

Einheit der Ladiner und Einheitssprache

Zur Förderung der Einheit der Ladiner soll man: eine ladinische Bezirksgemeinschaft schaffen, eine Volksbefragung zur Angliederung der drei ladinischen Gemeinden des Veneto an Südtirol oder zumindest eine ladinische Schulautonomie im Veneto ermöglichen, die Lia di Comuns Ladins und die Zusammenarbeit zwischen dieser und der Union Generela di Ladins sowie zwischen den Schulen im Gader-, Gröden- und Fassatal, Ampezzo und Buchenstein fördern. Die Einführung einer einheitlichen Schriftsprache wird kontrovers diskutiert und es wird die Ausarbeitung eines umsetzbaren Vorschlags durch ExpertInnen gefordert: Zum einen soll sie zur Stärkung der ladinischen Identität beitragen, gleichzeitig aber auch idiomatische Eigenheiten berücksichtigen. In den Pflichtschulen soll weiterhin die Talvariante unterrichtet werden, während alle Verwaltungsdokumente in der Einheitssprache verfasst werden sollen. Bedenken werden geäußert, dass eine „Kunstsprache“ auf geringe Akzeptanz stoßen würde und alternativ dazu die Übernahme einer Talvariante (z.B. ladin de mesaval) als Einheitssprache angeregt. Diskutiert wird auch die Durchführung einer Volksbefragung zur Einführung des ladin standard.

 

Ladiner außerhalb der ladinischen Täler

Der Proporz außerhalb der ladinischen Täler sollte für Personen ladinischer Muttersprache aufgeweicht werden, um diesen den Zugang auch zu Deutsch- und Italienischsprachigen vorbehaltenen öffentlichen Stellen zu ermöglichen, falls sie die entsprechenden Wettbewerbe gewinnen. Alternativ dazu könnte ein Mindestproporz von 5% aller Stellen für LadinerInnen vorgesehen werden. Die Dreisprachigkeitszulage sollte ladinischsprachigen öffentlichen Bediensteten auch außerhalb der ladinischen Täler zuerkannt werden.

 

Vertretung der Ladiner in den Institutionen

Es wird eine statutarisch verankerte Mindestvertretung der ladinischen Sprachgruppe in sämtlichen Institutionen, Kommissionen und Verwaltungsorganen öffentlicher Gesellschaften gefordert (z.B. Verwaltungsgericht, Staatsrat, Sechser- und Zwölferkommission). Es soll ein ladinischer Wahlkreis eingeführt werden, dem es zusteht, zwei Abgeordnete in den Südtiroler Landtag zu entsenden. Auch soll die Einsetzung eines ladinischen Landesrates und eines dritten, ladinischsprachigen Landeshauptmannstellvertreters gesetzlich festgeschrieben werden.