Wozu ein Autonomiekonvent?
Der Autonomiekonvent wird als Hilfsorgan des Landtages eingesetzt, um die Autonomie gemeinsam mit der Bevölkerung weiterzuentwickeln und an die neuen Erfordernisse der sich verändernden politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Im Rahmen des Konvents bietet sich den Südtiroler Bürgern zum ersten Mal die Möglichkeit, selbst aktiv an der Zukunft der Autonomie mitzuarbeiten. In verschiedenen Gremien (Konvent der 33 und Forum der 100) werden erforderliche Ergänzungen des Autonomiestatuts geprüft und diskutiert. Am Ende dieses Prozesses soll ein Dokument stehen, das dem Südtiroler Landtag vorgelegt werden kann und das als Grundlage für die Überarbeitung des Autonomiestatuts fungiert.
Wie setzt sich der Konvent zusammen?
Der Konvent setzt sich aus 33 Mitgliedern zusammen, die der Landtag einsetzt. Dabei wird auf eine ausgewogene Verteilung der drei Sprachgruppen sowie beider Geschlechter geachtet.
Die Zusammensetzung des Konvents im Überblick:
- vier Mitglieder aus einem Neunervorschlag durch den Rat der Gemeinden;
- zwei Mitglieder aus einem Sechservorschlag durch die Unternehmerverbände und zwei Mitglieder aus einem Sechservorschlag durch die Gewerkschaften;
- fünf Rechtsexperten, die das Präsidium bestimmt;
- acht Vertreter der Bürgergesellschaft, die vom Forum der 100 aus dessen Reihen gewählt werden;
- zwölf Mitglieder, die der Südtiroler Landtag nominiert (auf Vorschlag der Mehrheits- bzw. Minderheitsfraktion).
Der Konvent wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und zwei Vizevorsitzende. Sie bilden das Präsidium des Konvents. Die Präsidiumsmitglieder dürfen nicht derselben Sprachgruppe angehören. In periodischen Abständen unterrichtet der Vorsitzende den Landtag über den Fortschritt der Arbeiten des Konvents.
Auf organisatorischer Ebene wird der Konvent von einem ständigen Sekretariat unterstützt. Dieses führt die Webseite des Konvents, auf der alle Akte und Dokumente der Reform zugänglich sind. Außerdem haben die Bürger dort in einem interaktiven Forum die Möglichkeit, sich am Meinungsaustausch zu beteiligen. Die politische Verantwortung für den Konvent liegt beim Landtag.
Was ist das Forum der 100?
Das Forum der 100 berät den Konvent der 33 während der gesamten Arbeitsphase. Es besteht aus 100 Südtiroler Bürgern über 16 Jahren und fungiert als Bindeglied zwischen der Südtiroler Bevölkerung und dem Konvent.
Besondere Aufgabe des Forums der 100 ist es, unterschiedliche Interessenslagen in die Diskussion einzubringen und mit dem Konvent einen Meinungsaustausch zu den zentralen Fragen der Reformdiskussion zu pflegen. Dabei wird das Forum der 100 besonders die Ergebnisse der offenen Veranstaltungen und der themenzentrierten Diskussionsrunden berücksichtigen. Insgesamt sechs Mal wird das Forum der 100 während der Arbeitsphase zusammentreten.
Wie kann ich mich für die Teilnahme am Forum der 100 bewerben?
Jeder in Südtirol Ansässige über 16 Jahren kann online, aber auch schriftlich einen Antrag stellen. Das Formular dazu finden Sie auf der Webseite des Autonomiekonvents. Die Bewerbungsfrist läuft vom Tag der Auftaktveranstaltung (16. Jänner 2016) bis zum 6. März 2016. Im Anschluss findet die Auslosung der Teilnehmer statt, dann werden die ausgewählten Personen informiert.
Wie werden die Teilnehmer des Forums der 100 ausgewählt?
Durch eine geschichtete Zufallsstichprobe werden 100 Personen ausgelost, die das Forum der 100 bilden. Das digitale Losungsverfahren berücksichtigt Geschlecht, Altersklasse und Sprache der Bewerber, damit eine repräsentative Auswahl der Südtiroler Bevölkerung getroffen werden kann.
Gibt es eine Spesenrückvergütung für Mitglieder des Forums der 100?
Die Mitglieder des Forums der 100 können sich ihre Fahrtspesen rückvergüten lassen. Andere Spesen werden nicht vergütet. Genauere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeitern des Sekretariats des Autonomiekonvents.
Was passiert beim Konvent?
Mindestens zwei Mal im Monat tritt der Konvent der 33 zu einer Sitzung zusammen. Bei Bedarf hat der Vorsitzende die Möglichkeit, zusätzliche Treffen anzuberaumen. Zusätzliche Sitzungen können auch von den Mitgliedern des Konvents angeregt werden: Dazu ist ein Antrag von mindestens einem Fünftel der Teilnehmer notwendig, der an den Vorsitzenden zu richten ist.
Alle Sitzungen des Konvents sind öffentlich, so wie auch die erarbeiteten Dokumente.
Der Konvent hat die Möglichkeit, seine Arbeit auf Arbeitsgruppen zu verteilen oder sie auf telematischem Weg zu vollziehen. Die Details der Arbeitsweise des Konvents sind in der Geschäftsordnung geregelt, die vom Konvent selbst mit der Mehrheit der Mitglieder abgeändert werden kann.
Wer kann sich am Konvent beteiligen?
Alle Interessierten ab 16 Jahren können dem Sekretariat des Konvents vom 16. Jänner bis zum 6. März 2016 ein Ansuchen um Beteiligung übermitteln.
Aus allen Einsendungen werden durch eine Zufallsstichprobe 100 Personen ausgewählt. Sie bilden das Forum der 100. Es begleitet als zweites Gremium die Tätigkeiten des Konvents und wird regelmäßig über dessen Arbeiten informiert.
Vor und während der Arbeit des Konvents werden in mehreren Südtiroler Ortschaften, über das gesamte Land verteilt, öffentliche Veranstaltungen organisiert, bei denen jeder seine Ideen und Vorschläge für die Zukunft der Autonomie vorbringen kann.
Auch externe Experten werden in bestimmten Fragen und für verschiedene spezifische Themen vom Konvent angehört werden.
Den Landtagsabgeordneten steht das Recht zu, bei Versammlungen des Konvents das Wort zu ergreifen und diesem Vorschläge zu unterbreiten.
Längere schriftliche Stellungnahmen können an das Sekretariat des Autonomiekonvents geschickt werden. Dieses wird sie nach Möglichkeit auf der Webseite veröffentlichen.
Wie ist der Konvent mit der Politik auf Landes- und regionaler Ebene verbunden?
Das Präsidium des Konvents trifft sich regelmäßig mit den in Südtirol ansässigen Parlamentariern und informiert sie über den Stand der Arbeiten des Konvents. Zudem findet ein kontinuierlicher Meinungsaustausch mit dem Trentiner Landtag statt.
Wann ist mit einem Ergebnis der Arbeit des Konvents zu rechnen?
Ein Jahr nach seiner Einsetzung durch den Landtag sollte der Konvent seine Arbeit beendet haben. Bei Bedarf kann der Konvent mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder eine Verlängerung von maximal sechs Monaten verfügen.
Wer trägt die Kosten für den Konvent?
Der Konvent wird durch den Haushalt des Südtiroler Landtages finanziert.