Es ist erfreulich zu hören, dass im Autonomiekonvent auch das Thema Toponomastik zur Sprache kommt. Die dringende Notwendigkeit dieses Themas ergibt sich deshalb, weil die Bestimmungen über die Toponomastik im Autonomiestatut nur äußerst vage und unwissenschaftlich formuliert sind.
So ist im Autonomiestatut zwar von der „Verpflichtung zur Zweisprachigkeit in der Ortsnamengebung“ die Rede, jedoch wird nicht näher erläutert, was konkret damit gemeint ist. Wenn schon der Autonomiekonvent politisch gewollt ist, dann muss dieser auch dafür genutzt werden, um Folgendes klarzustellen: Die im Autonomiestatut festgeschriebene Verpflichtung zur Zweisprachigkeit in der Ortsnamengebung kann sich niemals auf die pseudoitalienischen Namen von Ettore Tolomei und auf die faschistischen Namendekrete von 1923, 1935 und 1942 beziehen! Ebenso gilt es festzuhalten, dass Zweisprachigkeit von Namen nicht dasselbe ist wie Zweisprachigkeit von Wörtern, weshalb Namen nicht einfach so übersetzt werden können.
Vom Autonomiekonvent erwarte ich mir eine Kehrtwende in der Toponomastik-Frage: Ein wissenschaftlich fundierter und faschistisch unbelasteter Diskurs ist längst überfällig. Überholt sind dagegen Ansätze, faschistisch belastetes Namen- und Gedankengut als friedenserhaltende Maßnahme und als entfaschistisiertes Kulturgut zu reinterpretieren.
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